Liebe Bonnerinnen, lieber Bonner!
Im Sommer 2020 haben wir Sie an dieser Stelle auf die anstehende Oberbürgemeisterwahl in Bonn vorbereitet, indem wir Ihnen die Vorstellungen von sechs der acht Oberbürgermeisterkandidat*innen zum Umweltschutz in Bonn an Hand von 12 Wahlprüfsteinen vorgestellt haben (siehe 12 Wahlprüfsteinen (PDF)).
Nun hat die Wahl stattgefunden und Frau Katja Dörner (Die Grünen) ist unsere neue Oberbürgermeisterin. Aus der Kommunalwahl sind die Grünen als stärkste Fraktion hervorgegangen. Alleine konnten die Grünen jedoch die Regierung von Bonn nicht stellen. Folglich beauftragte sie unsere neue OB Koaltionsverhandlungen aufzunehmen. Diese erfolgten mit der SPD, Die Linke und VOLT.
Als Bündnis bonn-wählt-nachhaltig haben wir den Koalitionsvertrag 2020-2025 auf Grundlage der 12 Wahlprüfsteine vom Sommer 2020 darauf hin analysiert, wie die damalige Fragestellung in den Koalitionsvertrag eingeflossen sind.
Lesen Sie dazu die relevanten Zitate und Kommentare unserer Verbände
- Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge e.V.
- BUND Kreisgruppe Bonn
- NABU Kreisgruppe Bonn
- VCD Kreisgruppe Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.
- Verkehrsforum
- Zukunftsfähiges Bonn e.V.
die den Koalitionsvertrag analysiert und kommentiert haben.
Wir werden Sie an dieser Stelle mit weiteren Aktualisierungen auf dem Laufenden halten.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass wir uns auf den Koalitionsvertrag des Stadtrats beziehen und nicht auf die Koalitionsverträge der Stadtbezirke Bonn, Beuel und Bad Godesberg.
12 Wahlprüfsteine
Unsere Fragen an die Kandidierenden für den Posten des/der Oberbürgermeister*in wurden in den folgenden 12 Wahlprüfsteinen (PDF) thematisch zusammengefasst.
1
Klimaneutralität
Bonn als Sitz des UN-Klimasekretariates muss schnellstens klimaneutral werden. Bonn hat 2019 den Klimanotstand ausgerufen und beschlossen, bis 2035 klimaneutral zu werden.
Fragen
- Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode umsetzen?
- Nennen Sie die drei wichtigsten Projekte, die Sie unbedingt unterstützen wollen!
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
Präambel zu Klima, Seiten 2-3:
Wir wollen den Klimaschutz in den nächsten Jahren nachhaltig stärken und mit Hilfe eines Klimainvestitionspakets den sozialen und ökologischen Wandel in unserer Stadt forcieren und dafür die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
Bonn muss klimaresilient werden, also sich an den Klimawandel anpassen, um mögliche Schäden abzumildern. Dazu wollen wir verstärkt auch externe Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen und hierfür die erforderlichen finanziellen Eigenmittel der Stadt im Haushalt bereitstellen. Zur Klimaresilienz gehört auch eine grüne Innenentwicklung. Hierdurch können Wetterextreme, wie extreme Hitze oder Starkregen, gemildert und auch in der Stadt Natur erlebbarer gemacht werden. Dazu soll die Stadtverwaltung einen „Grünplan“ erstellen, welcher an das Integrierte Freiraumsystem (IFS) und ZURES anknüpft und darüber hinaus u.a. Tabuflächen (Freihaltung von Bebauung) festlegt. Zur Kühlung der Stadt und als Beitrag zum Klimaschutz wollen wir einen Aktionsplan „Bäume für die Stadt” auf den Weg bringen und 700 neue Bäume jährlich in Bonn pflanzen. Neben der Baumpflanzung geht es uns bei dem Aktionsplan auch um die Erhebung von Daten und die Möglichkeiten, neue Pflanzstandorte zu eruieren. Zur Klimaresilienz gehört aber ebenso ein ökologisches Gesamtkonzept der Wasserhaltung in unserer Stadt. Wir wollen eine dezentrale Regenwassererhaltung und Regenwasserversickerung in der Stadt implementieren und nachhaltige Bewässerungssysteme für Bäume und Grünflächen umsetzen. Der Aktionsplan Biodiversität wird aktualisiert und umgesetzt, um Natur in unserer Stadt zu erhalten und Arten zu schützen. Wir wollen ein stadtweites Biodiversitätsmanagement implementieren.
Zur Umsetzung dieser Ziele wollen wir die zuständigen Verwaltungsstrukturen stärken. Die Verwaltung soll dazu einen dezernatsübergreifenden Umsetzungsplan zur Priorisierung von Klimaschutz erarbeiten. Die Leitstelle Klimaschutz spielt für uns dabei eine Schlüsselrolle und muss mit neuen Kompetenzen ausgestattet werden. Gerade bei neuen Vorlagen soll es zum Standard werden, eine Klimafolgenschätzung vorzulegen. Nach der Beschlussfassung soll es zukünftig regelmäßige Berichte und interne wie externe Transparenz über die Umsetzung geben, um eine wirksame Kontrolle und Steuerung zu ermöglichen. In diesem Sinne werden wir auch ein verbindliches Monitoring zu Treibhausgasen verwaltungsintern durchsetzen. Bestandteil des Klimainvestitionsprogrammes ist eine Photovoltaikoffensive, zu der wir eine begleitende Kampagne initiieren werden. Wir werden hierzu ein Förderprogramm zum Ausbau von Photovoltaik-Installationen auf den Weg bringen und die Vergabe städtischer Grundstücke mit einer Photovoltaikpflicht für alle Gebäude verbinden. Bei der Schaffung von Baurecht für nichtstädtische Flächen werden wir die Installation von Photovoltaik verbindlich vorgeben, sofern die Klimaneutralität der Bauten nicht auf andere Weise hergestellt wird. Geeignete Dächer städtischer Immobilien werden sukzessive mit Photovoltaik ausgestattet und hierfür im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bevorzugt den SWB oder Bürgergenossenschaften angeboten.
Kapitel Klima, Seite 8
1. Klima
Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, die Bonner Stadtverwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten. Die Stadt Bonn insgesamt soll bis 2035 klimaneutral werden. Wir nehmen den Klima-notstand ernst. Daher müssen Klimaschutz und Klimaresilienz in unserer Stadt von größter Bedeutung sein und sollen bei allen Entscheidungen prioritär berücksichtigt werden. Klima-schutz bedeutet für uns nicht nur eine Verantwortung für den Planeten, sondern auch Existenzsicherung und Gesundheitsschutz für die Bonner Bürger*innen. Wir sind davon überzeugt, dass konsequente Maßnahmen zum Stopp und zur Umkehr der Erwärmung und die Vorbereitung auf die Folgen der Klimakrise wesentlich zur Entwicklung eines lebenswerten und zukunftsfähigen Bonn beitragen.
1.1. Klimaneutralität erreichen
Wir wollen die Emissionsreduzierung mindestens auf einem linearen Pfad innerhalb eines Treibhausgasbudgets verfolgen. Als Zwischenziel streben wir an, die Emissionen von Treib-hausgasen der städtischen Einrichtungen bis 2025 zu halbieren und diejenigen der Stadt um insgesamt ein Drittel zu reduzieren. Wir werden deshalb ein Klimainvestitionspaket im Haushalt umsetzen, das für die nächsten 2 Jahre insgesamt 25 Millionen für den sozial-ökologischen Wandel in Bonn bereitstellt. Denn nur, wenn wir soziale und ökologische Themen zusammen denken und angehen, kann der Wandel wirklich gelingen. Es wird ein verbindliches Monitoring für die Gesamtstadt implementiert und ein verwaltungsinternes Monitoring zu Treibhausgasen aufgebaut. Dieses Monitoring begleitet die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen.
1.2. Klimaresilienz
Wir müssen unsere Stadt mit hoher Priorität auf die Folgen der Klimakrise vorbereiten. Diese Klimaresilienz wird sich insbesondere in folgenden Handlungsfeldern niederschlagen:
- Anpassungen bei Grünflächenmanagement und Forstbewirtschaftung (Mischwald, Waldbrandgefahr mindern und bekämpfen)
- Erhaltung von Kaltluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebieten, Freiflächen (entsprechend ZURES und IFS, siehe Kapitel Umwelt und Planung)
- Begrünung und Beschattung von Gebäuden und Plätzen
- Anpassung an Starkregenereignisse Hochwasserschutz (naturnaher und technische Hochwasserschutz)
- Schwammstadt und Regenwassernutzung
- Hitzeaktionsplan
- Trinkbrunnen und Brunnen
- Wärmemindernde Oberflächengestaltung von Gebäuden, Straßen und Bodenbelägen
- Biodiversität fördern
Die Verwaltung soll hierzu Förderprogramme ausnutzen und optimieren.
Unser Kommentar
Wo die Aussagen im Wahlkampf noch recht schwammig waren wird der Koalitionsvertrag ein bisschen konkreter. Bonn soll klimaneutral und klimaresilient werden. Folgende Maßnahmen sind dafür geplant: ein Grünplan, 700 neue Bäume jährlich, eine dezentrale Regenwassererhaltung und Regenwasserversickerung und nachhaltige Bewässerungssysteme. Doch statt von den angekündigten 40 Millionen EUR aus dem Wahlkampf, sind in den nächsten 2 Jahren nur von 25 Mio. € die Rede. Auch fällt kein Wort zum Mitwirkungsverfahren Bonn4Future: https://www.bonn4future.de. Beim Thema Energieversorgung werden erfreulicherweise nicht nur wie im Wahlkampf die städtischen Gebäude betrachtet, sondern auch private und gewerbliche Gebäude, auf denen Photovoltaikanlagen gebaut werden solle.
2
Finanzierung der Stadtentwicklung
Die Stadt Bonn steht gegenüber privaten Investoren zu oft im Nachteil, wie Projekte aus der jüngeren Zeit (Südüberbauung und Nordfeld (‘Urban Soul’-Projekt) vor dem Hauptbahnhof, Schumanns Höhe in Endenich) belegen. Die öffentlichen Flächen wurden privatisiert, aber die erhofften Einnahmen blieben weitgehend aus.
Selbst ihrer Altlasten kann sich die Stadt durch Veräußerung an Investoren nicht entledigen (Rhein-Palais/Bonner-Bogen auf der ehemaligen Zementfabrik in Oberkassel). Ähnliche Schieflagen sind in der nächsten Legislaturperiode für die Flächen der ‘Beueler Bütt’ oder des alten Standorts der Realschule Beuel, ebenfalls mit Altablagerung, zu befürchten. Auch eine Bebauung des ehemaligen Standorts Roleber der Landwirtschaftskammer NRW würde wegen der aufwendigen äußeren Kanalerschließung unwirtschaftlich.
Fragen
Werden Sie…
- städtische Flächen im Eigentum der Stadtgesellschaft belassen und für städtische Belange vorhalten?
- mit öffentlich-rechtlichen Trägern anstelle von privaten Investoren kooperieren?
- städtebauliche Planungen / Projekte künftig als eigene städtische Aufgabe wahrnehmen, oder wie bislang interessegeleiteten Investoren überlassen?
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
(S.4) Eines der übergeordneten Leitziele der Koalition ist Wohnungsnot und Armut zurückdrängen
– den öffentlichen Wohnungsbau stärken und
– die Vorgaben für Investoren verschärfen.
– Öffentlicher Grund und Boden soll zukünftig nicht mehr verkauft werden.
Kapitel 18 „Finanzen“
(S.59) Etablierung einer Flächenstrategie, die den Verkauf von städtischen Flächen zugunsten von Erbpachtlösungen vermeidet
(S.4) Eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von neuem Wohnraum spielt die städtische Wohnungsbaugesellschaft VEBOWAG. Städtische Grundstücke wollen wir der VEBOWAG gegen die Zusicherung langfristiger Mietpreisbindung zu den für den öffentlich geförderten Wohnbau geltenden Rahmenbedingungen überlassen. Um die VEBOWAG darüber hinaus zu stärken, wollen wir auf die Ausschüttung von Dividenden der VEBOWAG verzichten. Da-mit versetzen wir die VEBOWAG perspektivisch in die Lage, deutlich mehr Wohnungen pro Jahr zu errichten.
Wir werden auch die seit langem beschlossene Stadtentwicklungsgesellschaft endlich akti-vieren und als hundertprozentige Tochter der Stadt gründen.
Mehr dazu S 12-13: VEBOWAG, Stadtentwicklungsgesellschaft, -genossenschaften
Hinzukommt für Investoren: strengeres Baulandmodell
(S.60) Neuaufstellung der Abwicklung von Großprojekten, um die daraus resultierende Finanzbelastung auf das Notwendige zu begrenzen.
Unser Kommentar
zu Frage 1
Eine klare programmatische Ansage der Koalition ist die Etablierung einer Flächenstrategie, die den Verkauf von städtischen Flächen zugunsten von Erbpachtlösungen vermeidet.
zu Frage 2
Dabei sollen VEBOWAG und Stadtentwicklungs-gesellschaft sowie Genossenschaften wichtiger werden.
zu Frage 3
Investoren bekommen klare, höhere Auflagen beim Baulandmodell.
Investoren-Großprojekte sollen aufgrund der schlechten Erfahrungen besser abgewickelt werden.
3
Regionales Stadt- und Verkehrsplanerisches Gesamtkonzept
Die bisherige Stadt- und Verkehrsplanung nimmt zu wenig Rücksicht auf das Stadtklima; vor allem werden Kaltluftentstehungsgebiete und –Leitbahnen immer weiter zugebaut, Natur- und Landschaftsschutz werden Bau- und Verkehrsinteressen untergeordnet. Die gesundheitsschädliche Hitze- und Atembelastung der Bürger*innen steigt stetig an.
Fragen
- Wie sieht für Sie ein Gesamtkonzept (Unterstreichung fehlt) für die Bonner Verkehrs- und Bebauungsplanung auf der Grundlage der Klimaanalyse ZURES (2016) und der Klimawandelvorsorgestrategie (2019) aus?
Werden Sie
-
auf weiteren Flächenverbrauch im Stadtgebiet auf Kosten von Grünflächen verzichten?
-
Flächen mit hoher biologischer Vielfalt von jeglicher Bebauung ausnehmen?
-
versiegelte öffentliche Plätze in Bonn entsiegeln, um Hitzeinseln in der Stadt zu verringern (Vgl.: Moltkeplatz und Bahnhofsvorplatz in Bad Godesberg)
-
Wie wollen Sie die Möglichkeit, die der neue Regionalplan bietet, auf weiteren Flächenverbrauch im Stadtgebiet zu verzichten, für Bonn nutzen? https://www.ennertaufstieg.de/regionalplan
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
(S.4) Dazu soll die Stadtverwaltung einen „Grünplan“ erstellen, welcher an das Integrierte Freiraumsystem (IFS) und ZURES anknüpft und darüber hinaus u.a. Tabuflächen (Freihaltung von Bebauung) festlegt.
(S. ) Zur Umsetzung unserer kriteriengeleiteten Wohnungsbaupolitik richtet die Koalition eine Ar-beitsgruppe ein, die aus den Sprecher*innen für Planung und Umwelt der Koalitionsfraktionen besteht und sich nach Beratung durch die Verwaltung auf bebaubare Flächen einigt.
(S.8)· Erhaltung von Kaltluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebieten, Freiflächen (entsprechend ZURES und IFS, siehe Kapitel Umwelt und Planung)
(S.24 ) Wir wollen eine grüne Innenentwicklung verfolgen, d.h. die ökologische Aufwertung und Neu-schaffung von Grünflächen in bebauten Innenbereichen der Stadt. Dazu wird die Verwaltung mit der Erstellung eines Grünplans beauftragt, welcher das Integrierte Freiraumsystem (IFS) und ZURES-Studie der Universität Stuttgart umfangreich berücksichtigt und im Ergebnis u.a. Tabuflächen (Freihaltung von Bebauung) festlegt. Das Messdorfer Feld und der Lausacker werden beispielsweise als solche Tabuflächen festgeschrieben. Die nördliche Rheinaue wird ökologisch aufgewertet.
Wir werden uns der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und praxisbewährter Bei-spiele bedienen. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung und unter Zuhilfenahme bestehender Planungsgrundlagen wie ZURES-Studie und Integriertem Freiflächensystem, unter Beachtung vorhandener Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere Anbindung an das ÖPNV-Netz, identifizieren wir diejenigen Gebiete, in denen wir neuen Wohnungsbau ermöglichen wollen. Daneben setzen wir auf Nachverdichtung, bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen und durch Aufstockung von bereits vorhandener Bebauung.
Keine Aussage zum Regionalplan
Unser Kommentar
Der Koalitionsvertrag lässt praktisch alles zur Bebauung offen. Tabuflächen sind möglich, aber noch nicht bezeichnet – mit Ausnahme des Messdorfer Felds und des Lausackers. Kein Verzicht auf Flächenverbrauch; Nachverdichtung hat im Koalitionsvertrag nicht einmal höhere Priorität als der weitere Flächenverbrauch.
Kaltluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete sollen nach den unverbindlichen Vorgaben des IFS erhalten werden. Der Koalitionsvertrag strebt keine Verbindlichkeit des IFS an.
Die städtische Mikro-Klimaanalyse ZURES trägt zur Erhaltung von Kaltluftentstehungsgebieten nichts bei.
Außerdem wird an verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrages unterschiedlicher Wert beigemessen: mal soll nur an sie angeknüpft oder zu Hilfe genommen werden, mal sie umfangreich berücksichtigt oder ihr entsprochen werden.
Der Koalitionsvertrag enttäuscht, in dem er die zukunftsweisende regionale Klimawandelvorsorgestrategie des Verbands Region Köln/Bonn nicht nennt. Die Vorsorgestrategie erkennt mehr klimarelevante Flächen als ZURES, z.B. eine regional bedeutsame Kaltluftleitbahn auf den Flächen der möglichen Bebauung in Roleber.
Entsiegelung wird im Koalitionsvertrag ebenso wenig angesprochen wie die Schonung von Flächen mit hoher biologischer Vielfalt.
Bonn hätte mithilfe des künftigen Regionalplans die Möglichkeit, seine letzten Freiflächen zu schützen. Der regionale Wohnbedarf soll vorwiegend durch Geschoßwohnungen an Schienenhaltepunkten gedeckt werden. Dies betrifft vor allem die Umlandgemeinden. Der Koalitionsvertrag verschenkt diese Option.
4
Verkehrswende: Förderung des Umweltverbunds
Die Klimakrise erfordert eine umfassende und effektive Verkehrswende. Durch Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und Öffentlicher Verkehr) könnte der Autoverkehr erheblich reduziert werden.
Fragen
- Was möchten Sie in den nächsten 2 Jahren konkret tun, um dem Fußverkehr gut ausgebaute und breite Wege, dem Radverkehr ein attraktives Radwegenetz und dem ÖPNV einen kräftigen Ausbau (z.B. durch Taktverdichtung, Sonderspuren, Vorrangschaltung), auch im RSK, zu schaffen?
Bei Ausbau und Verbesserung der Radinfrastruktur schließen wir uns den Forderungen des ADFC und des Radentscheids Bonn an.
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
(S.17)
Wir werden dem Umweltverbund aus Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dafür deutlich mehr Anteil am öffentlichen Raum geben. Den Anteil dieser Verkehrsträger an allen Fahrten und Bewegungen im Stadtgebiet (“modal split”) wollen wir messbar steigern
(S. 18)
Wir schließen uns dem Radentscheid Bonn an.
Kappung Cityring, Autofreie Innenstadt (S.22), Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb von Bonn prüfen (S.23), Straßenparkplätzen verringern, Quartiersgaragen (S.22), flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung (S.23)
Unser Kommentar
Der Koalitionsvertrag enthält aus unserer Sicht überraschend viel der Forderungen von „Bonn wählt nachhaltig“, zumindest für Verkehr und Mobilität.
Positiv ist die hohe Bedeutung, welche dem Rad- und Fußverkehr zugemessen wird. Stadtentwicklung, Klimaschutz und Verkehrswende werden in einen engen Zusammenhang in unserem Sinne gestellt.
5
Tarifsystem
Das aktuelle Tarifsystem des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) ist im Vergleich zu anderen Verkehrsverbünden überteuert und äußerst kompliziert. Es steht insbesondere wegen der regelmäßigen Fahrpreiserhöhungen im Fokus.
Ihr Titel
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Hintergrund
„Umlagefinanzierung“ bedeutet: die Kosten des ÖPNV werden auf alle Bürger*innen (einer Stadt, einer Region oder bundesweit) umgelegt, dafür wird der ÖPNV für die Nutzer*innen kostenfrei – als Alternative zur „Nutzerfinanzierung“ (hier trägt größtenteils der Nutzer die Kosten). Die Umlagefinanzierung sollte nicht nur in Bonn, sondern sinnvollerweise im gesamten VRS gelten, im Idealfall sogar deutschlandweit.
Fragen
- Wann werden Sie sich gegenüber den VRS-Gremien für eine grundlegende Veränderung der Tarife einsetzen und bezüglich der Finanzierung für eine Umlagefinanzierung als Alternative zur Nutzerfinanzierung stark machen?
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
(S. 20)
Wir setzen uns für ein vereinfachtes, transparentes und kostengünstigeres Tarifsystem für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg ein.
Wir wollen schrittweise zu einer kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn für Kinder und Jugendliche kommen.
Wir streben darüber hinaus in dieser Ratsperiode den Einstieg in ein bonnweites, günstiges Klima-Monatsticket für 1 EUR am Tag an.
Unser Kommentar
Die Förderung des gesamten Umweltverbundes wird als wichtigstes Ziel der Verkehrswende begriffen.
Bei den ÖPNV-Tarifen gibt es etliche positive Ansätze, welche die Stadt Bonn allerdings nur im Zusammenwirken mit Verkehrsverbund, Zweckverband und Land umsetzen kann.
6
Seilbahn
Als ein neues umweltfreundliches Massenverkehrsmittel ist seit Jahren eine Seilbahn von Ramersdorf über den UN Campus zum Universitätsklinikum im Gespräch. Es ist das am schnellsten und preisgünstig zu realisierende Verkehrsprojekt.
Ihr Titel
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Hintergrund
weitere Informationen unter https://www.seilbahnbonn.de
Fragen
- Befürworten Sie eine Umsetzung dieses Projekts für Bonn als attraktives, barrierefreies und leistungsfähiges ÖPNV-Verkehrsmittel und wie möchten Sie den Prozess beschleunigen, sodass die Seilbahn in der kommenden Legislaturperiode, also vor 2025, eröffnet wird?
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
(S. 22)
Bau der Seilbahn vom Venusberg über den Bahnhof UN-Campus bis ins Rechtsrheinische, wenn eine positive Kosten-Nutzen-Analyse und eine Förderung durch Bund und Land gegeben sind. Die Seilbahn soll auch rechtsrheinisch mit dem Regionalverkehr der Bahn und anderen Verkehrsträgern verbunden werden.
Wir wollen eine umfassende und frühzeitige Beteiligung der Bürger*innen in die Detailplanung. Für die Entscheidung über den Bau der Seilbahn streben wir einen Ratsbürgerentscheid an. Die Planung der Seilbahn soll so gestaltet werden, dass perspektivisch eine Verlängerung der Seilbahn nach Osten und Westen und zu einem Verkehrsträgernetz möglich ist.
Unser Kommentar
Die Seilbahn wird zwar relativ kurz, aber ausreichend abgehandelt – zumal vor dem Hintergrund, dass es in einer Fraktion Bedenken gibt.
Die Koalition strebt einen Ratsbürgerentscheid an.
Dieser wird vom Bündnis bonn wählt nachhaltig unterstützt.
7
Schienenausbau
Ihr Titel
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Hintergrund
Städtischer Schienenverkehr
26 Jahre Stillstand. Seit 1994 wurde in Bonn kein einziger Meter neuer Schienen gebaut. Dieser Stillstand muss dringend überwunden werden. Dafür bietet sich der Aus- und Neubau des städtischen Straßen- und Stadtbahnverkehrs an, um schneller und mit viel Kapazität ins Bonner Umland Richtung Niederkassel zu gelangen oder in Bonn selbst eine direktere Verbindung von Bad Godesberg in den rechtsrheinischen Raum oder in den Westen mit der Hardtbergbahn zu schaffen.
Weitere Maßnahmen im Schienenpersonennahverkehr (auf DB-Schienen), die auf den Weg gebracht werden müssen, sind die Elektrifizierung der Voreifelbahn und der Neubau einer linksrheinischen S-Bahn zwischen Köln und Remagen.
Fragen
- Was werden Sie tun, damit vor 2025 die Planfeststellungsverfahren für folgende, äußerst wichtige Schienenprojekte beginnen?
- Westbahn = Straßenbahnstrecke in den Westen Bonns
- Rechtsrheinische Stadtbahn = von Bonn über Niederkassel nach Köln
- Osttangente Beuel = Direktverbindung von Beuel nach Bad Godesberg
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
(S. 21-22)
Ziel ist der nachhaltige Auf- und Ausbau eines integrierten und ökologisch zukunftsweisenden Verkehrsnetzes, das auch gute Verbindungen in den Rhein-Sieg-Kreis und die Region bietet.
Wir wollen:
· die oberirdische Westbahn über Endenich nach Duisdorf und zum Hardtberg zügig bauen und eine Anbindung von dieser zum Uni-Campus Poppelsdorf weiterhin untersuchen.
Weitere Linien folgen.
Unser Kommentar
Zahlreiche Schienenprojekte werden als wichtig identifiziert, wobei klar ist, dass man die Realisierbarkeit aller Projekte im Einzelnen prüfen muss.
Zur Osttangente Beuel macht der Koalitionsvertrag leider keine Aussage.
8
Autobahnbau
Eine Verkehrswende ist nur möglich, wenn der Autoverkehr reduziert wird.
Ihr Titel
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Hintergrund
Bundesfernstraßen in Bonn
Aus dem 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 betreffen zwei Großprojekte die Stadt Bonn unmittelbar: eine neue Bundesstraße 56n als Querverbindung von der A 3 zur A 565, die sogenannte Südtangente, teilweise untertunnelt durch Ennert und Venusberg, sowie die Erweiterung der A 565 zwischen Bonn-Hardtberg und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost.
Während die Südtangente derzeit nicht konkret geplant wird (im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht), steht die Planung des Ausbaues der A 565 wegen des maroden Tausendfüßlers kurz bevor.
Fragen
Wie entscheiden Sie sich bei den Autobahnprojekten, die z. Zt. diskutiert werden:
Südtangente/Ennertaufstieg
- Wie ist Ihre Meinung zu den beiden Teilen Ennertaufstieg und Venusbergtunnel?
- Wie wollen Sie dem Bonner Ratsbeschluss gegen Ennertaufstieg und Südtangente Nachdruck verleihen?
- Werden Sie den neuen Rat veranlassen, das neue Fernstraßenbundesamt über den ablehnenden Ratsbeschluss zu informieren?
Ausbau der A565
Das aktuell umweltschädlichste Straßenbauprojekt ist der geplante Ausbau der A565 auf 6 Fahr- + 2 Standspuren mitten durch das Bonner Stadtgebiet. Die Pläne stammen aus einer Zeit, als Klimaschutz noch kein Thema war.
- Wie bewerten Sie dieses Projekt heute in Zeiten des Klimanotstands?
- Werden Sie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Widerspruch einlegen und nach Alternativen suchen?
- Wie stehen Sie zum Radschnellweg über den Tausendfüßler statt der dritten Fahrspur?
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
Zu Südtangente und Ennertaufstieg, A59 und A562 sagt der Koalitionsvertrag nichts.
Es gibt zum Thema „Autobahnbau“ in Bonn nur 2 (dürre) Aussagen zur A565 bzw der anderen Bonner Autobahnen im Koalitionsvertrag:
„3.2 Wir bringen auf den Weg
…..
den Ausbau von Radvorrang- und Pendler*innenrouten ins Umland, beispielsweise entlang der Trasse der A565.“
„3.16 Tierschutz
….
Das Tierheim soll durch den Autobahnausbau nicht in seiner Existenz und seinen Angeboten gefährdet werden. Wir setzen uns für einen ausgewogenen Interessenaus-gleich aller Anlieger ein.“
Unser Kommentar
Südtangente und Ennertaufstieg sind politisch nicht aktuell, auch wenn Planungsrecht noch bis voraussichtlich 2030 besteht ( s. Bundesverkehrswegeplan B56-G40 ) und die Protagonisten sie weiterhin fordern (z.B. IHK: „Wirtschaft muss Vorfahrt haben“)
A565: Der Koalitionsvertrag gibt keinerlei Hinweis hinsichtlich der massiven Erweiterung aller (!) Autobahnen (A565, A59, A562) im Stadtgebiet von Bonn. Bezüglich der gravierenden Auswirkung auf den Klimanotstand, das Klima und die Infrastrukturen in Bonn steht im Koalitionsvertrag nichts.
Der frühere Rat hat die Erweiterung der A565 und A59 über ca. 14 km um 2-4 Spuren, inklusive des Abrisses und Neubaus der um 2-3 Spuren erweiterten Friedrich-Ebert-Brücke (Nordbrücke) abgesegnet. Dies massive Ausbauplanung hat weiterhin Bestand. Vom jetzigen Rat wurde am 10.12.2020 nur für den 2km langen Bereich zwischen Endenicher Ei und Kreuz Nord die Verbreiterung von 4 auf 6 Spuren gefordert (anstatt 8 Spuren im BVWP). Auf die inzwischen bekannten Erkenntnisse der Einwendungen im Planfeststellungsverfahren A565, die u. a. ein „Umweltmedizinisches Gutachten aufgrund der Folgen von Umweltverschmutzung, Lärm und Hitzewellen“ (s. Einwendung) fordern, wird im Koalitionsvertrag nicht reagiert. Damit werden alle Anstrengungen bezüglich einer Verkehrswende und eines Klima- und Gesundheitsschutzes für Bonn auf kommunaler Ebene ad absurdum geführt.
Hier die in Planung befindlichen Projekte des Bundesverkehrswegeplans, die im Stadtgebiets Bonn liegen:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/A565-G10-NW/A565-G10-NW.html
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/A565-G20-NW/A565-G20-NW.html
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/A59-G90-NW/A59-G90-NW.html
sowie Projekt „Rheinspange“ A553 bei Wesseling, das das Verkehrsaufkommen auf der A565 in Bonn erhöhen wird.
9
Siedlungspolitik
Wegen des Mangels an bezahlbarem Wohnraum werden immer mehr Grünflächen innerhalb und außerhalb der geschlossenen Bebauung zur Bebauung freigegeben. Diese Praxis schadet dem Bonner Stadtklima und verschärft den Klimanotstand. Die von den Klimagutachten verwendeten VDI-Standards schützen nur die Leitbahnen von Kaltluft, aber nicht die Entstehungsgebiete und sind noch nicht an die drängenden Anforderungen des Klimawandels angepasst.
Fragen
Werden Sie…
- künftig nicht nur Kaltluftleitbahnen sondern auch Kaltluftentstehungsgebiete grundsätzlich von Bebauung freihalten?
- Projekte zur besseren Nutzung des Bestandswohnraums und des Leerstands entwickeln?
- den Wohnungsbau auf mehr kleine bezahlbare Wohnungen und auf die Innenbereiche konzentrieren?
- bei Bürobauten die Integration eines hohen Anteils an bezahlbaren Wohnungen zwingend vorschreiben?
- in Zukunft ausschließlich bereits versiegelte Flächen in Bauland umwandeln?
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Was sagt der Koalitionsvertrag
Erhaltung von Kaltluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebieten, Freiflächen (entsprechend ZURES und IFS, siehe Kapitel Umwelt und Planung)
(S.13)
Um missbräuchlichen Leerstand und Kurzzeitvermietungen von Wohnraum konsequenter unterbinden zu können, wollen wir die Zweckentfremdungssatzung verschärfen. Sie soll zukünftig bereits ab einer Wohneinheit gelten und die neuen Möglichkeiten des angekündigten Landesrechts (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG NRW), u. a. die Meldepflicht für Wohnraum, in vollem Umfang umsetzen. Hierfür wird zusätzliches städtisches Personal benötigt.
Unser Kommentar
Der Koalitionsvertrag beruft sich bei Kaltluft auf zahnlose Instrumente. IFS ist unverbindlich und ZURES trägt nicht zur Bewahrung von Kaltluft-entstehungsgebieten bei. ZURES bezieht sich auf Leitbahnen, die ohne die Entstehung von Kaltluft aber wenig nützen.
Die Politik zur Zweckentfremdung und zum Leerstand gerade auch bei großen Immobilien-eigentümern wie dem Bund eines der vielversprechendsten Teile des Koalitionsvertrages.
Ergänzt werden müsste die Förderung des Generationswechsels im Bestand an Einfamilienhäusern.
Leider übersieht der Koalitionsvertrag den hohen Nachholbedarf an Kleinwohnungen. Wohnraum auch in Bürobauten zu integrieren, ist nicht Teil des Koalitionsvertrags, soll aber mit dem Ausbau des Rheinviertels realisiert werden.
Schade, dass dem Flächenverbrauch keine Absage erteilt wird.
10
Natur- und Umweltschutz
Ihr Titel
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Hintergrund
Hauptziel des Integrierten Freiraumsystems (IFS) der Stadt Bonn ist es, einen Status quo im Verhältnis von Siedlungsflächen zu Freiraum zu erhalten. Dabei soll die nachhaltige Entwicklung von Freiflächen im Stadtgebiet gesichert werden. Das IFS hat drei inhaltliche Schwerpunkte: Erholungsfunktion, Klima und Biotopstruktur/Vernetzung.
Es erfüllt somit die Aufgabe eines Steuerungs- und Planungsinstruments, das aber als Abwägungsgrund-lage bisher nicht ausreichend beachtet wurde. Mit dem IFS 2012 liegt seit 2014 eine abgeschlossene Überarbeitung des IFS 1997 vor. Dieses beinhaltet eine bilanzierte Evaluierung und Aktualisierung der Planungsziele.
Das IFS 2012 soll gemäß Beschluss des Planungsausschusses vom 18. März 2014 als Abwägungsgrundlage für alle raumwirksamen Planungen in der Bundesstadt Bonn angewendet werden.
Fragen
- Wie wollen Sie eine konsequente Anwendung des Integrierten Freiraumsystems (IFS) politisch sicherstellen?
- Sind Sie für die Entwicklung und Durchsetzung eines leistungsfähigen Biotopverbundes?
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
Präambel zu Klima, S. 2
Bonn muss klimaresilient werden, also sich an den Klimawandel anpassen, um mögliche Schäden abzumildern. … Zur Klimaresilienz gehört auch eine grüne Innenentwicklung. … Dazu soll die Stadtverwaltung einen „Grünplan“ erstellen, welcher an das Integrierte Freiraumsystem (IFS) und ZURES anknüpft und darüber hinaus u.a. Tabuflächen (Freihaltung von Bebauung) festlegt.
Abschnitt 1.2 Klimaresilienz, S. 8
- Erhaltung von Kaltluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebieten, Freiflächen (entsprechend ZURES und IFS, siehe Kapitel Umwelt und Planung)
Abschnitt 2.3 Verzahnung von Stadtplanung, Stadtentwicklung und Freiraumkonzepten, Infrastruktur und Mobilität, S. 11
Wir setzen eine dreifache Innenentwicklung um.
Abschnitt 2.4 Flächennutzungskonflikte lösen, S. 12
In Zusammenarbeit mit der Verwaltung und unter Zuhilfenahme bestehender Planungsgrundlagen wie ZURES-Studie und Integriertem Freiflächensystem, …, identifizieren wir diejenigen Gebiete, in denen wir neuen Wohnungsbau ermöglichen wollen.
Daneben setzen wir auf Nachverdichtung, bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen und durch Aufstockung von bereits vorhandener Bebauung.
Abschnitt 4.2 Ökologische Freiräume, S. 24
Wir wollen eine grüne Innenentwicklung verfolgen, …
Abschnitt 4.3 Biodiversität, S. 24
Der Aktionsplan Biodiversität wird aktualisiert und umgesetzt.
Abschnitt 4.4 Schutz der Schutzgebiete, S. 25
Naturschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete müssen besser geschützt werden.
Unser Kommentar
Die Erstellung eines Grünplans, welcher an das IFS und ZURES anknüpfen und Tabuflächen (Freihaltung von Bebauung) festlegen soll, wird ausdrücklich begrüßt. Die sogenannte grüne Innenentwicklung muss aber– im wahrsten Sinne des Wortes – mit Leben gefüllt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Ansprüche mit der Wirklichkeit in Einklang zu bringen sind.
Die Entwicklung eines Biotopverbunds findet sich nicht im Koalitionsvertrag, wohl aber Biodiversität und Schutz der Schutzgebiete – wobei es hier aber scheinbar um punktuelle Betrachtungen geht und nicht der Verbund im Vordergrund steht.
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Baumschutz
Der Baumschutz wird in Bonn ausgehebelt durch andere (meist bauliche) Interessen. Entgegen der Bonner Baumsatzung wird in der Regel nach der Devise verfahren: Baurecht geht vor Baumrecht. Angesichts des Klimawandels brauchen wir aber mehr Bäume, nicht weniger. Klimaschützer drängen auf 1 Million neue Bäume in Bonn.
Fragen
- Wie werden Sie den Baumschutz deutlich verstärken?
- Werden Sie sich für künftig weniger Ausnahmegenehmigungen (oder Fällgenehmigungen) in Bonn einsetzen?
- Wie wollen Sie Pflege, Erhalt und Neupflanzung von Bäumen an Straßen und in öffentlichen Begegnungsräumen sicherstellen und die Forderung nach mehr Bäumen in der nächsten Legislaturperiode umsetzen?
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
Abschnitt Klimaschutz, S. 2:
Zur Kühlung der Stadt und als Beitrag zum Klimaschutz wollen wir einen Aktionsplan „Bäume für die Stadt” auf den Weg bringen und 700 neue Bäume jährlich in Bonn pflanzen. Neben der Baumpflanzung geht es uns bei dem Aktionsplan auch um die Erhebung von Daten und die Möglichkeiten, neue Pflanzstandorte zu eruieren. … Der Aktionsplan Biodiversität wird aktualisiert und umgesetzt, um Natur in unserer Stadt zu erhalten und Arten zu schützen. Wir wollen ein stadtweites Biodiversitätsmanagement implementieren.
Abschnitt 2.14 Baumschutz, S. 15
Bei Überarbeitung und Neuaufstellung von Bebauungsplänen wird vollumfänglich der vorhandene Baumbestand berücksichtigt. Die Entscheidungsprioritäten lauten: erstens Baumerhaltung, zweitens ökologisch gleichwertiger, ortsnaher Ausgleich und drittens Zahlung/ortsferner Ausgleich (als Ausnahme). Die Baumschutzsatzung wird entsprechend überarbeitet.
Abschnitt 4.5 Bäume in der Stadt
Wir legen ein Aktionsprogramm „Bäume in die Stadt“ auf. Neben der Baumpflanzung geht es hierbei auch um die Erhebung von Daten und die Möglichkeit, neue Pflanzstandorte zu eruieren. Die Baumschutzsatzung wird mit dem Ziel überarbeitet, den Baumschutz und den Baumersatz zu verbessern. Auch im Planungsverfahren soll verstärkt Rücksicht auf vorhandene Bäume genommen werden (siehe dazu Kapitel Planung).
Unser Kommentar
Das Hauptproblem in Bonn ist nicht, dass nicht genügend Bäume gepflanzt werden, sondern viel zu viele gefällt werden – 2019 immerhin 1702, also 1000 mehr als gepflanzt werden sollen. Alte Bäume, die eine beträchtliche Kühlwirkung entfalten, sind wichtig, um die anvisierte Klimaresilienz auch zu erreichen. Man kann nur hoffen, dass die in den Abschnitten 2.14 und 4.5 des Koalitionsvertrages ausgeführten Vorhaben so umgesetzt werden.
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Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung stößt bei Entscheidungsträgern auf Vorbehalt, weil den Bürger*innen vorgeworfen wird, jedes Neubauprojekt zu verhindern. In Wirklichkeit wird nur gegen wenige Projekte, dann aber in der Regel aus gutem Grund und kompetent protestiert.
Fragen
- Auf welche Weise werden Sie – über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus – die Kompetenzen und Erfahrungen der Bonner Bürger*innen und der Fachverbände bei allen wichtigen Entscheidungen – insbesondere in der Stadt- und Verkehrsplanung – einbeziehen?
Ihr Titel
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Was sagt der Koalitionsvertrag
(Seite 12)
2.4. Flächennutzungskonflikte lösen
Die Koalition verständigt sich auf eine kriteriengeleitete Wohnbaupolitik, die als Leitschnur bei allen anstehenden Bebauungsvorhaben dienen soll. Umwelt- und Klimaverträglichkeit, Gerechtigkeit durch Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Sozialverträglichkeit im Sinne der Beachtung nachbarschaftlicher Belange sind für uns die wichtigsten Kriterien. Dabei verfolgen wir den Grundsatz: Innen- vor Außenentwicklung.
Wir werden uns der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und praxisbewährter Beispiele bedienen. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung und unter Zuhilfenahme bestehender Planungsgrundlagen wie ZURES-Studie und Integriertem Freiflächensystem, unter Beachtung vorhandener Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere Anbindung an das ÖPNV-Netz, identifizieren wir diejenigen Gebiete, in denen wir neuen Wohnungsbau ermöglichen wollen. Daneben setzen wir auf Nachverdichtung, bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen und durch Aufstockung von bereits vorhandener Bebauung.
Wir bemühen uns um einen fairen Interessenausgleich zwischen Eigentümer*innen, Bewohner*innen und Nachbar*innen. Wir sind davon überzeugt, dass sich Lösungen finden lassen, auch in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft. Die Koalition will die gesellschaftlichen Gruppen und lokalpolitischen Akteure in den Nachbarschaften der Bonner Ortsteile aktivieren, um gemeinsam mit den Bürger*innen etwas gegen die Wohnungsnot zu unternehmen.
Wir werden die Verwaltung beauftragen, auch bei Verfahren nach § 34 Baugesetzbuch Bauträger aktiv zu ermutigen, von der Möglichkeit der freiwilligen Bürgerbeteiligung Gebrauch zu machen. Wir greifen vorhandene Bürgerbeteiligungsverfahren vor Ort auf und stoßen neue Verfahren an.
Zur Umsetzung unserer kriteriengeleiteten Wohnungsbaupolitik richtet die Koalition eine Arbeitsgruppe ein, die aus den Sprecher*innen für Planung und Umwelt der Koalitionsfraktionen besteht und sich nach Beratung durch die Verwaltung auf bebaubare Flächen einigt. Nach Findung von potenziellen Flächen werden wir die nötigen Vorplanungen schnell einleiten, um z.B. frühzeitig Vorkaufssatzungen zu erlassen.
Bauverfahren werden im Standard mit Umweltprüfung, Umweltausgleich und Bürgerbeteiligung durchgeführt. Begründete Ausnahmen werden ermöglicht. Städtebauliche Verträge werden anonymisiert im Internet veröffentlicht (Vorbild Hamburg).
(S. 43)
12.Beteiligung der Bürger*innen – Bonn für alle und mit allen
(S. 43)
Wir werden die Kommunikation mit der Stadtgesellschaft ausbauen, z. B. im Rahmen des Quartiersmanagements. Eine enge Verzahnung mit der gestärkten Kinder- und Jugendbeteiligung ist notwendig. Die Infrastruktur des Quartiersmanagements wird – wo nötig – ausgebaut, sodass auch auf Ebene der Bezirke und Ortsteile in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle eine niederschwellige Beteiligung der Bürger*innen durch verschiedene Formate, wie z.B. BarCamps, Begegnungsräume und Werkstätten dauerhaft möglich wird. Dafür werden öffentliche Räume für alle Bonner*innen zur Verfügung gestellt.
…
Wir werden in ausgesuchten Ortsteilen regelmäßige Konferenzen unter Beteiligung von Bürger*innen, Verwaltung und Politiker*innen etablieren. Dort wird beraten, wie sich der Ortsteil weiterentwickeln kann.
…
Bei der Weiterentwicklung der Beteiligung ist es unser erklärtes Ziel, möglichst viele Bürger*innen zu erreichen. Hierzu werden wir Hürden und Barrieren abbauen und versuchen, Menschen für Partizipation zu begeistern. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei den Bevölkerungsgruppen, die bislang in der Bürger*innenbeteiligung unterrepräsentiert sind.
…
Ein Konzept für ein Kinder- und Jugendparlament für altersgerechte und wirkmächtige Beteiligung wird mit der Expertise von Pädagog*innen und der Fachverwaltung zusammen mit den Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe entwickelt.
…
Beteiligung der Bürger*innen muss so frühzeitig wie rechtlich möglich stattfinden. Dazu werden wir gemeinsam mit der Verwaltung und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben ein standardisiertes Vorgehen entwickeln.
Unser Kommentar
Während im Wahlkampf die Leitlinien Bürgerbeteiligung noch keine Rolle spielten sind sie im Koalitionsvertrag enthalten. Die bestehenden Evaluierungsergebnisse sollen schnell umgesetzt werden und die Leitlinien regelmäßig evaluiert werden.
Die im Wahlkampf geforderte frühzeitige Einbeziehung und Erhöhung der Akzeptanz sowie fairer Interessenausgleich sollen laut Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Wie dies konkret umgesetzt werden soll wird allerdings nicht deutlich.
Leider enthält der Koalitionsvertrag keine Hinweise darauf, ob und wie die Expertise von Bürger*innen und Fachverbänden zukünftig in wichtige Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung frühzeitiger und effektiver einfließen kann.
Zur Lösung von Flächenkonflikten soll zusätzlich zu Baugesetzbuch (BauGB) § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile freiwillige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Dies hängt allerdings von der Bereitschaft der Bauträger ab diese auch durchzuführen.
„So frühzeitig wie rechtlich möglich“ lässt offen, ob die Koalition bei der Bürgerbeteiligung die bestehenden gesetzlichen Vorschriften nur einhalten, oder ob sie den Bürger*innen darüberhinausgehende Mitgestaltungsmöglichkeiten eröffnen möchte.